Abschluss einer PKW-Einsatzversicherung
Liebe Sportfreunde,
der Verein hat mit der VGH obige Versicherung abgeschlossen, die unter bestimmten Bedingungen Schäden ausgleicht, die am eigenen Fahrzeug (Personenkraftwagen) entstanden sind.
Nachfolgend die wesentlichen Bedingungen:
- Versichert sind die Fahrten zur Beförderung (auch Selbstbeförderung) der aktiven Sportler, Vereinsfunktionäre, Übungsleiter, unentgeltlich tätigen Helfer und Betreuer.
- Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen (ohne Unterbrechung): Punkt- und Freund-schaftspielen, Wettkämpfen, Trainings-/Übungsstunden, Vorstands- und Ausschusssitzungen, satzungsmäßigen Versammlungen, Lehrgängen, Tagungen, Repräsentationsaufgaben, Gesprächen mit Behörden, mehr-tägige Jugendfreizeiten.
- Besteht für das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung, ist diese zunächst in Anspruch zu nehmen, Vollkasko-Versicherungen brauchen nicht in Anspruch genommen werden.
- Es gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 153,00 je Schadenfall.
Wie immer bei Versicherungen, gibt es umfangreiche Bedingungen, die je nach Einzelfall zu berücksichtigen sind. Insofern übernimmt der Verein keine Haftung für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind (z.B. bei grober Fahrlässigkeit).
Personenschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt. Sollte ein Versicherungsfall vorliegen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Vorstandes.
Hameln/Tündern, 10. Nov. 2007
DER VORSTAND

