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Vorstellung des neuen Jugendleiters Karl-Heinz Helmer |
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Geschrieben von: Karl-Heinz Helmer
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Samstag, den 10. Juli 2010 um 14:10 Uhr |
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Ich heiße Karl-Heinz Helmer und bin 51 Jahre alt und möchte mich auf diesen Wege bei euch vorstellen.
Von 1968-1974 habe ich bei HSC Hameln in der Jugend Fußball gespielt. Ich musste leider wegen Knieproblemen mit Fußballspielen aufhören. Da ich nicht ganz ohne Fußball sein konnte arbeitete ich bis jetzt mehrere Jahre als Betreuer in den verschiedensten Vereinen.
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Von 1980-1988 in Börry bei der 2.Herren
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Von1990- 1997 in Hameln bei Preußen Hameln 07 2. Herren
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Von 1998 -2002 in Hameln bei Preußen Hameln 07 B-Junioren von Bezirksliga bis Niedersachsenliga
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Von 2002-2004 in Hameln bei Preußen Hameln 07 A-Junioren von Bezirksoberliga bis Niedersachsenliga
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Von 2003-2005 Jugendleiter Preußen Hameln 07 und Schriftführer im Vorstand
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Von 2006-2008 A-Junioren HSC BW Tündern von Bezirksoberliga bis Niedersachsenliga
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Von 2009 bis Februar 2010 Mannschaftsverantwortlicher beim FC Wunstorf 1. Herren
Wie ihr seht habe ich in den ganzen Jahren viel Erfahrung gesammelt.
Ich werde all meine Erfahrungen in die Arbeit mit einbringen und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit den Mannschaften Trainern und den Vorstand.
Karl-Heinz Helmer
Neuer Jugendleiter |
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Abschluss einer PKW-Einsatzversicherung |
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Liebe Sportfreunde,
der Verein hat mit der VGH obige Versicherung abgeschlossen, die unter bestimmten Bedingungen Schäden ausgleicht, die am eigenen Fahrzeug (Personenkraftwagen) entstanden sind. Nachfolgend die wesentlichen Bedingungen:
- Versichert sind die Fahrten zur Beförderung (auch Selbstbeförderung) der aktiven Sportler, Vereinsfunktionäre, Übungsleiter, unentgeltlich tätigen Helfer und Betreuer.
- Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen (ohne Unterbrechung): Punkt- und Freund-schaftspielen, Wettkämpfen, Trainings-/Übungsstunden, Vorstands- und Ausschusssitzungen, satzungsmäßigen Versammlungen, Lehrgängen, Tagungen, Repräsentationsaufgaben, Gesprächen mit Behörden, mehr-tägige Jugendfreizeiten.
- Besteht für das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung, ist diese zunächst in Anspruch zu nehmen, Vollkasko-Versicherungen brauchen nicht in Anspruch genommen werden.
- Es gilt eine Selbstbeteiligung von EUR 153,00 je Schadenfall.
Wie immer bei Versicherungen, gibt es umfangreiche Bedingungen, die je nach Einzelfall zu berücksichtigen sind. Insofern übernimmt der Verein keine Haftung für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind (z.B. bei grober Fahrlässigkeit).
Personenschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt. Sollte ein Versicherungsfall vorliegen, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Vorstandes.
Hameln/Tündern, 10. Nov. 2007
DER VORSTAND |
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